Mit ihrer attraktiven Schneckenhausform, den schönen Farbgestaltungen und dem besonderen Verhalten zählen Apfelschnecken zu den interessantesten Aquarientieren. Sie sollten Teil eines naturnahen Aquarium sein.
Warum Apfelschnecken gut in ein Aquarium passen
Apfelschnecken gehören zur Familie der tropischen bzw. subtropischen Süßwasserschnecken. Von ihnen gibt es 175 Arten und 9 Gattungen. Ihre optische Attraktivität liegt an der ansehnlichen Größe von 5 bis 15 cm und der fröhlichen Farbgestaltungen in Gelb, Blau, Braun und Schwarz. Zu den beliebtesten Arten für das Aquarium gehören:
Arten für die Haltung im Aquarium
Einige Apfelschnecken gehören aufgrund ihres Aussehens und Verhaltens zu den beliebtesten Exemplaren:
Das Besondere der Apfelschnecken ist ihre ausgetüftelte Atmungstechnik. Sie gehören sowohl zu den Wassertieren als auch zu den Luftatmern und besitzen sowohl Lunge als auch Kiemen. Eine weitere anatomische Spezialität ist das Siphon. Dabei handelt es sich um ein rohrähnliches Gebilde, mit denen die Tiere Luft holen können, ohne dabei aus dem Wasser auftauchen zu müssen. Dadurch können sie auch in sauerstoffarmen Gewässern zu überleben.
Apfelschnecken sind in den meisten Süßwasseraquarien problemlos zu halten. Ihre Vergesellschaftung ist mit fast allen Aquarien- Bewohnern möglich, solange die keine Schnecken fressen.
Hinsichtlich des Nahrungsbedarfes gehören sie zu den Allesfressern. Sie ernähren sich von Algen, Pflanzen, Kleinstorganismen, Aas, andere Schnecken und Fischgelege. Allerdings ist ihre bevorzugte Nahrung pflanzlich, weswegen die Besetzung des Aquariums gut bedacht werden sollte. Einige Schneckenarten begnügen sich mit abgestorbenen Pflanzenresten und Laub. Andere wiederum wählen auch gesunde Gewächse aus. Einem übermäßigen Fraß kann mit einem zusätzlichen Nahrungsangebot wie Algentabletten, Futtertabs und Granulatfutter entgegengewirkt werden. Gerne nehmen die Tiere auch Gemüse und Salatblätter. Letztere sollten vor dem Verzehr mit heißem Wasser gebrüht und dadurch verdaulicher gemacht werden. Wichtig ist auch die Gabe der angepassten Futtermenge. Diese sollte sich nach der Größe der Schnecke richten und natürlich nahrhaft sein.
Da Apfelschnecken ihre Nahrung mithilfe von Mikroorganismen vertilgen, gelangen diese auch ins Wasser und bieten für Jungfische ein wertvolles Futter. Gleichzeitig machen sich die Schnecken als Reinigungstiere des Beckens nützlich.
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Apfelschnecken sind keine Zwitter, sondern getrenntgeschlechtlich. Allerdings besitzt das Geschlecht keine sichtbaren Merkmale und ist kaum feststellbar. Für eine Zucht sollten mehrere Tiere im Becken gehalten werden. Die Begattung des Weibchens erfolgt durch schwingende oder kreisende Bewegungen.
Das befruchtete Gelege besteht aus weißem bis hell rosarotem Kalkeiern und wird über der Wasseroberfläche angeheftet. Es muss immer etwas feucht gehalten werden, damit es nicht austrocknet. Anderseits dürfen die Eier nicht im Wasser eintauchen, da die Brut dann ertrinken kann. Schlüpfen die Jungtiere, lassen sie sich einfach ins Wasser fallen. Aufgrund der Vermehrungsfreudigkeit der Apfelschnecken ist eine Nachwuchs- Kontrolle ratsam. Erscheinen zu viele Eier oberhalb der Wasseroberfläche, können diese leicht entfernt werden.
Welche Arten von Apfelschnecken sind verboten?
Die Schnecken gelten in Südamerika, Afrika und Asien als Delikatesse. Dort werden sie in hoher Stückzahl gezüchtet und verkauft. In Europa jedoch, gilt seit November 2012 ein EU- weites Haltungs-, Zucht- und Einfuhrverbot für die Gattung Pomacea. Dazu zählen die Spitze Apfelschnecke (Pomacea diffusa), die Goldene Apfelschnecke (Pomacea canaliculata) und die Insel-Apfelschnecke (Pomacea insularum). Grund für die Verordnung ist die unkontrollierbare wilde Ausbreitung der Schnecken im Ebro- Delta in Spanien und die Beschädigung der Pflanzenwelt. Bitte beachten Sie dass diese Liste nicht zwingend aktuell sein muss – bitte informieren Sie uns über Änderungen in den Kommentaren.
Allerdings gilt das Verbot- Gesetz in erster Linie der Verbreitung der Pomacea- Gattung. Der Besitz und die Nachzuchten ohne Weitergabe der Tiere ist für Privatpersonen nicht strafbar.